Allgemeine Geschäftsbedingungen - Markenbotschafter
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Markenbotschafter
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme am 11teamsports Group Markenbotschafterprogramm:
eleven teamsports GmbH
Im Winkel 1-3
74589 Satteldorf
Deutschland
VAT: DE252734710
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Topforsport s.r.o.
Bešůvka 810/19
64100 Brno - Žebětín
Czech Republic
VAT: CZ29213291
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Ballsportdirekt.de GmbH & Co. KG
Südstr. 15
47475 Kamp-Lintfort
Deutschland
VAT: DE234891718
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Im folgenden genannt als "11Teamsports Group”
- Teilnahme
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Um ein 11teamsports Group Markenbotschafter zu werden, ist es erforderlich alle Pflichtfelder im Registrierungsformular richtig und vollständig auszufüllen. Indem Du dies tust, bestätigst du 18 Jahre alt zu sein.
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11teamsports Group behält sich das Recht vor, Bewerber als Markenbotschafter nach eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen. Die Einreichung des Bewerbungsformulars bedeutet nicht, dass Du berechtigt bist, an diesem Programm teilzunehmen. Ein Vertrag über die Teilnahme am Programm kommt erst mit Zugang der Willkommen-im-Team-E-Mail bei dir zustande.
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Liegen objektive Anhaltspunkte dafür vor, dass der Markenbotschafter wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht einhält (insbesondere zur Einhaltung rechtlicher Vorgaben oder Kennzeichnung als Werbung), behält sich 11teamsports Group das Recht vor das Konto sofort zu kündigen oder zu deaktivieren.
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Markenbotschafter müssen mindestens auf einem der folgenden sozialen Medien ein Profil besitzen und dieses aktiv nutzen: Instagram, Facebook, YouTube, Twitter, Tiktok, Pinterest etc. …
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Sollte das Instagramprofil als Hauptprofil ausgesucht worden sein, so muss der Markenbotschafter mindestens 500 Follower haben.
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Der Markenbotschafter ist damit einverstanden, im Rahmen der Zusammenarbeit Content zu 11teamsports Group Produkten und sonstigen Aktvierungen über seine Profile zu teilen; 11teamsports Group behält sich das Recht vor, diesen Content des Markenbotschafters auf seiner Website, seinen Blogs und seinen Profilen auf sozialen Medien weiterzuverbreiten und zu verwenden.Der Markenbotschafter erteilt 11teamsports Group als Partner jegliche Nutzungsrechte für den Gebrauch und Verbreitung seines Contents auf unbestimmte Zeit, online und offline sowie auf allen von 11teamsports Group verwendeten Kommunikationskanälen.
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Der Markenbotschafter veröffentlicht Inhalte zu 11teamsports Group Group auf den wie oben ausgewählten sozialen Netzwerken.
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Durch die Teilnahme am Botschafterprogramm entsteht keine arbeitsvertragliche Beziehung zwischen der natürlichen und/oder juristischen Person und 11teamsports Group. Der Markenbotschafter erbringt seine Leistungen als selbständiger Kooperationspartner. Es wird kein Beschäftigungsverhältnis und kein Gesellschaftsverhältnis zwischen den Parteien begründet.
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Der Markenbotschafter verpflichtet sich, mindestens 6 Bestellungen für das erste Quartal der Zusammenarbeit zu generieren; sollte er dies nicht erfüllen, so wird er auf unsere rote Liste gesetzt und nach einem weiteren Quartal mit weniger als 3 Bestellungen wird die Zusammenarbeit beendet.
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Das Produktbudget richtet sich nach den Ergebnissen der online-erbrachten Leistungsquote.
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Es erfolgt eine obligatorische Überprüfung der Produkte aus Product Seeding über die Produktdetailseite bis 30 Tage nach der Lieferung. Die geseedeten Produkte dürfen vom Markenbotschafter einbehalten werden. Den mit dem Erhalt der Produkte verbundenen Vorteil hat der Markenbotschafter selbst zu versteuern.
2. Der Markenbotschafter darf nicht
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Jegliche Handlung vornehmen, die vernünftigerweise als Irrführung über Beziehung des Markenbotschafters mit 11teamsports Group angesehen werden könnte, z.B. Zusammenarbeit mit Marken oder Händlern, die im direkten Wettbewerb stehen, Weiterverkauf der Ware etc.
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Etwas unternehmen, dass dem Image oder dem Ruf des Unternehmens in der Öffentlichkeit schaden könnte.
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Einen Rabattcode, Gutscheincode, Geschenkkarte, etc. teilen, der als Prämie ausgegeben wurde, da Prämien nur für die Verwendung durch unsere Markenbotschafter gedacht sind.
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Bezahlte Werbung (PPC Kampagnen) schalten – Affiliate Links auf den sozialen Medien des Markenbotschafters zu bewerben, ist hingegen erlaubt.
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Die Aktivitäten, Prämien oder andere Informationen aus dem Botschafterportal Dritten zugänglich machen.
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Ihren Rabattcode mit Dritten teilen (Rabattportalen, Couponseiten, Influencer etc.), andernfalls wird der Rabatt umgehend deaktiviert und Provisionen nicht ausgezahlt.
3. Vergütung
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11teamsports Group nutzt die Dienste von Affilbox, um die Provision an seine Markenbotschafter zu zahlen. Um die Botschafterprämie auszuzahlen, muss der Markenbotschafter ein eigenes Affiliateprofil eingerichtet haben.
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Der Markenbotschafter muss sich an alle Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen halten.
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Der Markenbotschafter muss den Allgemeinen Geschätfsbedingungen des Affiliateprogramms (AffilBox) zustimmen.
4. Dauer und Kündigung
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11teamsports Group kann das Markenbotschafterprogramm jederzeit einstellen.
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Der Vertrag über die Zusammenarbeit wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde, auf unbegrenzte Zeit geschlossen. Die Kündigung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen in Textform erklärt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
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11teamsports Group Group behält sich das Recht vor, die Stellung als Markenbotschafter aufgrund von Inaktivität zu kündigen.
5. Haftung und Freistellung
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Verstößt der Markenbotschafter gegen seine Pflicht zur Kennzeichnung von Werbung in den Sozialen Medien und/oder seine weiteren Pflichten der vertraglichen Zusammenarbeit, wie insbesondere in dem von ihm geposteten Inhalten keine fremden geschützten Inhalte zu verwenden, so haftet ausschließlich der Markenbotschafter.
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Der Markenbotschafter wird 11teamsports Group von sämtliche Ansprüchen Dritter, die diese wegen eines Verstoßes dieser Pflichten etwa gegen 11teamsports Group geltend machen, in vollen Umfang auf erstes schriftliches Anfordern von 11teamsports Group auf eigene Kosten freistellen.
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Unbeschränkte Haftung: 11teamsports Group haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet 11teamsports Group bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
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Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet 11teamsports Group nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Markenbotschafter regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von 11teamsports Group.
6. Schlussbestimmungen
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Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.
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Sofern es sich bei dem Markenbotschafter um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder der Markenbotschafter keinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen zwischen dem Markenbotschafter und uns unser Geschäftssitz.
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Auf Verträge zwischen uns und Ihnen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“).